Unterüberschrift
Ein Block von 3-5 Zeilen, zusammengefasst worum es in dem Artikel geht.
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Zw-Überschrift 1
Steuerlich sind Fahrräder und Dienstwägen seit kurzem gleichgestellt. Die Auswahl an Leasing-Angeboten für Fahrräder ist riesig, die Nachfrage ist groß. Ein Fahrrad Leasingvertrag unterscheidet sich nur unwesentlich vom Autoleasing und bietet viele Vorteile. Doch sollte hier einiges beachtet werden, wenn ein langfristiger Vertrag abgeschlossen wird. Genau wie die Auswahl des passenden Fahrrades, ist die Wahl des Leasingvertrages sehr wichtig.
Die monatlichen Kosten lassen sich pauschal nicht beziffern. Die Rate hängt von vielen Faktoren ab. Bei einem Leasing über den Arbeitgeber kommt es auf den ausgehandelten Rahmenvertrag an. Auch das Bruttogehalt und der Kaufpreis des Rades werden hinzugezogen. Ganz klar kann man aber sagen: Je höher der Anschaffungspreis des Rades, desto höher die monatliche Leasingrate.
Zw-Überschrift 2
Möchte oder kann man den Gesamtkaufpreis eines hochwertigen Zweirades nicht auf einmal stemmen, kann ein Leasing sehr interessant sein. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann man in der Regel frei entscheiden, was mit dem Rad passieren soll. Die meisten Leasinganbieter beabsichtigen, einen Kauf anzubieten. Darauf verlassen kann man sich aber nicht und es ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Übrigens ist ein Bike Leasing auch für Privat Personen und Freiberufler möglich.
Zw-Überschrift 3
Finanziell macht ein Fahrrad Leasing über den Arbeitgeber am meisten Sinn. Je nach Einkommen, Steuerklasse und Fahrradpreis sind bis zu 40% Ersparnis – gegenüber des Neukaufs - drin. Bis vor kurzen war durch die Finanzämter festgelegt, dass als geldwerter Vorteil ein Prozent des Bruttopreises des Fahrrades anzusetzen sind. Ähnlich wie beim Firmenwagen. Dieser beträgt beim Bike Leasing jetzt nur noch 0,25 %. Dadurch kann das Rad uneingeschränkt privat genutzt werden. 2020 hat der Gesetzgeber für Angestellte und Selbständige nachgebessert. Der geldwerte Vorteil für das Leasing Rad bleibt jetzt steuerfrei, wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum Lohn zur Verfügung stellt. Dieser steuerliche Vorteil muss nicht mehr im Lohnkonto vermerkt sein. Das gilt nicht für S-Pedelcs und auch nicht, wenn das Leasingfahrrad vom Bruttolohn abgezogen wird. Auch hier ist individuell zu entscheiden. Zudem kann die Beratung durch den Steuerberater sinnvoll sein. Die Seite von Datev hat hierzu ausführliche Informationen zusammengetragen.
Ein privates Leasing ist prinzipiell möglich, bringt aber keine steuerlichen Vorteile. Einzig die Anschaffungskosten müssen nicht auf einmal aufgebracht werden, sondern werden über die monatlichen Raten abgezahlt.
Zw-Überschrift 4
Man kann sagen, Bike Leasing ist das Mieten eines Fahrrades über einen festgelegten Zeitraum. In der Regel sind das drei Jahre. Das Rad muss nach Ablauf der Leasing Zeit zurückgegeben werden oder kann in den meisten Fällen zum Restwert raus gekauft werden. Alternativ kann ein neuer Leasing Vertrag mit einem neuen Fahrrad abgeschlossen werden.
Zw-Überschrift 5
Bei Beendigung des Arbeitsvertrages „gehört“ das Rad weiter dem Arbeitgeber. Dieser muss die Leasingrate weiterzahlen und kann das Rad einem anderen Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Was meist nicht praktikabel ist, da das Fahrrad individuell ausgesucht wurde. Meist wird dem Arbeitnehmer der Kauf des Rades angeboten. Bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages können auch Entschädigungszahlungen anfallen. Hier lohnt ein Blick in den Vertrag. Die Lösungsansätze in so einem Fall sind auch hier sehr unterschiedlich, da das Phänomen Fahrrad Leasing noch recht jung ist. Gleiches gilt für beispielsweise Elternzeit. Die Allianz hat hier einige Infos ihrer Bedingungen zusammen gestellt. Die meisten Leasingfirmen bieten ein umfangreiches Ausfallmanagement an. Dieses schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Schäden.
Weiter Infos zur Kündigung vs. Leasingvertrag
Zw-Überschrift 6
Bike Leasing lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer und Freiberufler/Selbständige, da es hier steuerlich berücksichtigt werden kann. Man sollte sich den Vertrag ganz genau durchlesen und die monatliche Belastung vs. Anschaffung durchrechnen. Denn bei Leasingende ist das Geld und das Rad weg, gibt man es zurück. Beim Kauf gehört einem das Rad. Dafür ist beim Leasing die Wartung oft inbegriffen. Ein nicht zu vernachlässigender Posten. Letztlich eine individuelle Entscheidung. Die größten Fahrrad-Leasinganbieter sind Bikeleasing.de, JobRad.org, businessbike.de und mein-dienstrad.de
Beispielsweise Vor- und Nachteile des Artikels
Vorteile für Arbeitnehmer
- Bis zu 40% Ersparnis gegenüber Neuanschaffung
- Die Wartung ist meist im Vertrag inbegriffen. Sie umfasst unter anderem Verschleißteile aber auch den Akku bei e-Bikes
- Am Ende der Leasing Laufzeit kann das Rad meist günstig gekauft werden oder ein neuer Leasing Vertrag mit neuem Rad abgeschlossen werden. So fährt man alle paar Jahre ein neues Rad.
Vorteile für Selbstständige/Freiberufler
- Die Raten können von der Steuer abgesetzt werden. Eine Ersparnis von etwa 30 %. Vorsteuerabzugsberechtigte sparen die 19% Mehrwertsteuer
- Auch die Wartung ist meist im Vertrag inklusive
- Am Ende der Leasing Laufzeit kann das Rad meist günstig gekauft werden, oder ein neuer Leasing Vertrag mit neuem Rad abgeschlossen werden. So fährt man alle paar Jahre ein neues Rad.
Nachteile:
- Die Vertragslaufzeit: Man ist über mehrere Jahre verpflichtet. Eine außerordentliche Kündigung ist meist nicht möglich.
- Die Auswahl ist manchmal begrenzt, denn man kann nur aus den Herstellern auswählen, mit denen der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat.
Fazit
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